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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma INET-OFFICE Stand: 1.10.2003


1. Geltung

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB´s. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen müssen schriftlich ausgehandelt werden.

2. Produktbeschreibungen

Die von uns abgegebenen Produktbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

3. Preise

Die in unseren Preislisten genannten Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, pro Std., Stück usw., es sei denn eine Abweichung ist ausdrücklich beim Artikel genannt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zahlung bei Lieferung oder dem auf der Rechnung angegebenem Zahlungsziel. Skonto kann nicht in Abzug gebracht werden.

4. Lieferung

Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Höhere Gewalt, sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände sowie unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Recht vor, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind.

5. Zahlung

Die Bezahlung erfolgt per Vorauskasse, Barzahlung oder auf Rechnung. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Vorauskasse-Lieferungen werden erst nach Zahlungseingang ausgeliefert. Neukunden beliefern wir ausschliesslich gegen Barzahlung oder Vorausleistung.

6. Zahlungsverzug

Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfristen ein. Für die Zeit des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe des Bankzinsfußes und verauslagte Mahnkosten berechnet. Bei Zahlungsverzug sehen wir bis zur Zahlung aller fälligen Verbindlichkeiten von weiterer Belieferung und Dienstleistungen ab. Getroffene Vereinbarungen zur Lieferung auf Rechnung verlieren nach zweimaligem Zahlungsverzug ihre Gültigkeit. Lieferung erfolgt dann nur noch per Vorkasse oder Nachnahme.

7. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Annahme der Ware durch den Käufer über. Ist die Ware übergabebereit und verzögert sich die Abnahme aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, so erfolgt der Gefahrübergang durch die Bereitschaftsmitteilung an den Käufer.

8. Gewährleistung

Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängel im Verbrauchsgüterkauf verjähren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen bei neu hergestellten Waren und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei gebrauchten Waren in einem Jahr. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft. In den Fällen in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die gesetzlichen Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Verkäufers wegen Rechts und/oder Sachmängel verjähren in einem Jahr; für gebrauchte Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist beginnt in jedem Fall mit dem Lieferdatum. Jeglicher Anspruch auf Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von unautorisierten Personen Eingriffe in die gelieferte Ware und Änderungen vorgenommen werden, Verbrauchsmaterialen verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn, der Mangel ist nachweisbar nicht darauf zurückzuführen. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder sonstigen Fremdeingriffen, sowie auf das Öffnen der Geräte zurückzuführen ist. Kein Anspruch auf Gewährleistung besteht des weiteren, wenn Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche wegen Mängel aus. Bei einer berechtigten Mängelrüge übernimmt die Firma INET-OFFICE alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, die vom Käufer zu belegen sind. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Verjährungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängel in Kraft. Bei Einsendung von zu reparierenden Geräten übernehmen wir keine Haftung für Datenverluste und für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Durchführung der Nacherfüllung. Ansprüche und Rechte des Käufers beschränken sich ausschließlich auf ein Recht auf Nacherfüllung, wobei dem Käufer das Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleiß ist ausgeschlossen. Bei Geräten und Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt werden kann, trägt der Käufer sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Überprüfung. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer gegenüber der Firma INET-OFFICE zu und sind nicht abtretbar. Für den Fall, daß der Käufer im Rahmen seines Gewerbebetriebs von uns neu hergestellte Ware weiterverkauft, stehen ihm gem. § 478 BGB Rückgriffsansprüche gegenüber der Firma INET-OFFICE zu, wobei ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist. Ein Rückgriffsanspruch besteht jedoch nur bei Nachweis der Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Verbraucher und dem tatsächlichem Vorliegen von Gewährleistungsrechten seitens des Verbrauchers gegenüber dem Käufer; ein Regreßanspruch bei Kulanzleistungen ist ausgeschlossen. Aufwendungsersatzansprüche des Unternehmers im Rahmen von Verbrauchsgüterkaufverträgen verjähren in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr nach Lieferung der Sache, die weiteren Rückgriffsansprüche verjähren in zwei (2) Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Käufer als Unternehmer die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat, bzw. spätestens fünf (5) Jahre nach Ablieferung durch die Firma INET-OFFICE. Sonstige Ansprüche gegen uns aufgrund Mangelhaftigkeit von uns gelieferter Ware sind ausgeschlossen. Auf Gebrauchtgeräte, die in der Rechnung als solche ausgezeichnet sind, gibt es soweit nicht anders vereinbart, keine Garantie.

9. Widerrufsrecht, Rückgaben und Stornierungen

Liegt einer Warenlieferung an einen Verbraucher ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB zugrunde, so kann dieser nach Maßgabe der §§ 355 ff BGB binnen zweier Wochen widerrufen werden. In allen anderen Fällen wird von uns gelieferte Ware nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns zurückgenommen. Die Ware muß sich im originalen, verkaufsfähigen Zustand befinden. Zurückgenommene Ware wird abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 15 % des Nettowarenwerts gutgeschrieben. Sonderanfertigungen bzw. Einzelanfertigungen sind von der Rückgabe generell ausgeschlossen.

10. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche aus verspäteter oder unmöglicher Lieferung oder Leistung sind soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt ausgeschlossen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn wir haben den Verlust grob fahrlässig verursacht und die Daten können mit geringem Aufwand wiederhergestellt werden. Soweit nicht ein Fall der gesetzlichen Gewährleistung vorliegt, besteht eine Haftung aus anderem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch uns. Die Haftung ist auf den Warenwert beschränkt.

11. Falschlieferung

Fehlmengen, Falschlieferungen und offensichtliche Mängel sind INET-OFFICE binnen 7 Tagen nach Empfang der Ware, stets aber vor Weiterverkauf, Einbau, Vermischung oder Verbrauch schriftlich zu melden.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand - sofern vom Gesetzgeber nicht anders vorgesehen - ist für beide Teile München.

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck in etwa der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.